Corona-Überbrückungshilfe III
Corona-Überbrückungshilfe III startet am 01.01.2021
Ende Dezember endet der Bezugszeitraum für die Corona-Überbrückungshilfe II.
Daran soll sich nahtlos die Corona-Überbrückungshilfe III anschließen.
Der Bezugszeitraum soll das erste Halbjahr 2021 umfassen.
Es sind bereits die ersten Details bekannt. Danach sind bei den Betriebskosten künftig u.a.
auch Aufwendungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigungsfähig.
Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten soll die Überbrückungshilfe monatlich bis zu 200.000 € betragen.
Auch Solo-Selbständige sollen zusätzlich von der Corona-Überbrückungshilfe III profitieren können.
Für das erste Halbjahr 2021 ist eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000,- € geplant, die
als Zuschuss gezahlt wird.
Außerdem ist für Solo-Selbständige, die bei der Corona-Überbrückungshilfe III sonst keine Fixkosten
Geltend machen können, eine sog. Neustarthilfe vorgesehen.
Das ist ein Zuschuss von einmalig 25% des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Der Antrag ist heute, am 23.12.2020, bei uns eingegangen. Sie können sich bei uns melden.
Ich und mein Team wünschen Euch allen Geduld, viel Mut und Gesundheit.
Frau Fenzlein und Ihr Team